Folgende abteilungsinterne Regelungen gelten in der Luftsportabteilung:
Jährliche Erklärung zur Flugberechtigung
Damit wir alle sicher sein können, dass alle Pilot:innen Vereinsflugzeuge und die Flugzeuge kooperierender Vereine nur dann nutzen, wenn sie dazu berechtigt sind, unterschreiben die Mitglieder mit einer Lizenz und der Absicht ein PSV-Flugzeug zu fliegen, jährlich eine Erklärung und stellen diese der Abteilungsleitung zur Verfügung.
Nützliche Links zu Lizenzen und zum Verhalten im Segelflugbetrieb:
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersVO)
Dokumente
Das Fliegertauglichkeitszeugnis und die Nachweise für die jeweilige Lizenz (Lizenz, BZF, ZÜP,…) müssen im Vereinsflieger vor Nutzung von Vereinsflugzeugen oder von Flugzeugen kooperierender Verein ggf. mit Ablaufdatum hochgeladen werden.
Unterlagen zu Verlängerungen sind unverzüglich und unaufgefordert hochzuladen.
Benutzung von Vereins- und Kooperations-Flugzeugen
Neue Flugzeugtypen, unabhängig welchen Vereins, dürfen nur nach Freigabe/Einweisung durch zuständige Fluglehrer geflogen werden. Berechtigungen für die neuen Flugzeugtypen werden vom Fluglehrer im Flugbuch bestätigt. Die Erteilung der eigenen Erlaubnis ist ausgeschlossen. Die Freigabe kann jederzeit durch einen Fluglehrer oder ein Mitglied der Abteilungsleitung widerrufen werden. Weiteres entscheidet dann die Abteilungsleitung als Gremium.
Vor dem ersten Flug des Tages wird der erfolgte Tagescheck des zu benutzenden Luftfahrzeuges vom verantwortlichen Piloten oder zuständigen Fluglehrer ins Bordbuch eingetragen.
Vor der Nutzung eines Flugzeugs muss sich der/die jeweilige Pilot:in im Vereinsflieger über den Status (Flugklarheit) und die dort aufgelisteten technischen und sonstigen Hinweise informieren. Die Kenntnis dieser Hinweise, die regelmäßig und bei Bedarf zeitnah aktualisiert werden, ist verbindlich für alle Aktiven.
Regelungen zum Flugplatzverkehr auf dem Flugplatz Dahlemer Binz
Die mit diesem Link aufrufbaren Regelungen zum Flugplatzverkehr auf der Flugplatz Dahlemer Binz sind zwingend zu beachten.
Nutzung der Flugzeuganhänger
Die Flugzeuganhänger dürfen nur mit Flugzeug und dem zugehörigen Material (gut gesichert) beladen werden. Ausnahmen: leichte und weiche Gegenstände wie Styroporplatten, Kissen, Decken, Isomatten oder Schlafsäcke.
Die Flugzeug Anhänger dürfen im In- und Ausland nur bis zu ihrer Maximalgeschwindigkeit (DG 1000T 100km/h, LS7 und Mistral 80 km/h) gefahren werden.
Bei Unfällen ist immer die Polizei hinzuziehen und umgehend die Abteilungsleitung zu informieren.
Bei verursachten Schäden oder Pannen ist umgehend die Abteilungsleitung so wie ggf. der Projektleiter zu informieren.
Videoüberwachung
Details zur anlässlich der aufgetretenen (Rangier-) Schäden installierten Videoüberwachung findet ihr in dieser Info (PDF).