Gültigkeit
Alle EASA Lizenzen für Segelflug (inkl. TMG) verfallen nicht. Die Rechte können ausgeübt werden, wenn ein gültiges Medical vorliegt und innerhalb der letzten 24 Monate folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • 5 Stunden und 15 Starts auf Segelflugzeugen (mit oder ohne Klapptriebwerk, kein TMG) durchgeführt wurden,
  • wobei in der jeweiligen Startart (Winde, F-Schlepp, Eigenstart) 5 Starts absolviert sein müssen (für den Gummiseilstart reichen 2 Starts).
  • Darüber hinaus sind 2 Übungsstarts mit FI(S) notwendig.

Für die Gültigkeit der TMG Berechtigung werden vorausgesetzt:

  • 12 Stunden als PIC [Pilot in Command] und
  • 12 Starts sowie
  • ein mindestens 1-stündiger Auffrischungsflug mit einem Fluglehrer.

Aber: Starts und Zeiten aus SPL oder LAPL(S) (inkl. Segelflugzeugen mit Klapptriebwerk) können nicht auf die Berechtigung TMG angerechnet werden und umgekehrt. Fehlende Zeiten können unter Aufsicht eines Fluglehrers nachgeholt werden. Als Alternativ kann ein Prüfungsflug (sog. Befähigungsüberprüfung) durchgeführt werden. Die erforderlichen Eintragungen zum Erhalt oder Wiedererlangung der Gültigkeit einer Lizenz werden durch Eintrag ins Flugbuch von einem Fluglehrer vorgenommen.

Berechtigungen
Für Passagierflüge muss eine Mindesterfahrung von 10 Stunden und 30 Starts als PIC nachgewiesen werden. Die 90-Tage Regelung gemäß FCL.060 ist weiterhin gültig. Passagierflüge gegen Entgelt dürfen nur von SPL-Inhabern durchgeführt werden, die das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben, 75 Stunden oder 200 Starts als PIC nach Lizenzerhalt absolviert und eine zusätzliche Befähigungsüberprüfung abgelegt haben.

Die Lehrberechtigung FI(S) zur Ausbildung von SPL und LAPL(S) kann nur von volljährigen Lizenzinhabern erworben werden, die

  • mit mindestens 100 h Flugerfahrung und
  • 200 Starts als PIC vorweisen können.

Für die Lehrberechtigung TMG sind darüber hinaus 30 h Flugerfahrung als PIC auf TMG und eine Kompetenzbeurteilung Voraussetzung.

Die Berechtigung für Kunstflug kann nach entsprechender Ausbildung für Lizenzinhaber mit mindestens 120 Starts als PIC erteilt werden.

Für die Wolkenflugberechtigung waren zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch keine  verbindlichen Regelungen bekannt.