Das Mindestalter, um die Lizenz ausgehändigt zu bekommen, beträgt 16 Jahre. Der SPL berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen in den eingetragenen Startarten. Es werden nur Startarten eingetragen, die im Rahmen der praktischen Prüfung geprüft wurden.

Diese Beschränkung wird aufgehoben, wenn die folgende Ausbildung nachgewiesen wird:

  • Winden- und Fahrzeugstart: 10 Starts mit FI(S) (Flight Instructor (Soaring), Fluglehrer für Segelflug)und 5 Starts unter Aufsicht alleine.
  • Flugzeugschlepp- und Eigenstart: 5 Starts mit FI(S) und 5 Starts unter Aufsicht alleine. Die Ausbildung für Eigenstart mit FI(S) kann auch auf einem Reisemotorsegler (TMG) erfolgen.

Ähnliches gilt für Gummiseilstarts, die auf der Dahlemer Binz aber nicht durchgeführt werden. Inhaber des SPL dürfen, im Gegensatz zum Inhaber des LAPL(S), Fluggäste unter bestimmten Bedingungen auch gegen Entgelt befördern.