Polizeisportverein Köln 1922 e.V.

Luftsportabteilung

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                   Motorflug(national) Motorflug(JAR-FCL) Motorsegler Segelflug Fortbildung

Bedingungen
Klassenberechtigung - Reisemotorsegler
Motorseglerführer ***

Anmerkung: Eine direkte Ausbildung zum Motorseglerführer ist seit dem 01.05.2003 nicht mehr möglich. Die Berechtigung kann entweder
nach erfolgter Segelflugausbildung als zusätzliche Klassenberechtigung zur Segelfluglizenz erworben werden
oder es erfolgt eine Ausbildung im Rahmen des Motorflugs  (PPL-N oder JAR-FCL)

Fachliche Voraussetzungen:

Abgeschlossene Segelflugausbildung

Theoretische Ausbildung:

ergänzende theoretische Ausbildung

Flugausbildung: ***)

mindestens 10 Flugstunden, darin enthalten 20 Alleinstarts und Landungen
270 km Naviagtionsdreieckflug mit und ohne Lehrer
An- und Abflüge zu kontrollierten Flugplätzen

 

 

***) diese Ausbildung kann kostengünstig auf der HK 36 TTC des PSV durchgeführt werden!

                Zur weiteren Information siehe:     DAeC