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Bedingungen
Klassenberechtigung - Reisemotorsegler
Motorseglerführer ***
Anmerkung: Eine direkte Ausbildung zum Motorseglerführer ist seit dem
01.05.2003 nicht mehr möglich. Die Berechtigung kann entweder
 | nach erfolgter Segelflugausbildung als zusätzliche
Klassenberechtigung zur Segelfluglizenz erworben werden
 | oder es erfolgt eine Ausbildung im Rahmen des Motorflugs (PPL-N
oder JAR-FCL) |
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Fachliche Voraussetzungen:
 | Abgeschlossene Segelflugausbildung |
Theoretische Ausbildung:
 | ergänzende theoretische Ausbildung |
Flugausbildung: ***)
 | mindestens 10 Flugstunden, darin enthalten 20 Alleinstarts und
Landungen
 | 270 km Naviagtionsdreieckflug mit und ohne Lehrer
 | An- und Abflüge zu kontrollierten Flugplätzen |
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***) diese Ausbildung kann kostengünstig auf der HK 36 TTC
des PSV durchgeführt werden! |
Zur weiteren Information siehe: DAeC |